Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermietung von Hausflößen der Firma "marina-plauersee.de GmbH", Plauer Landstraße 200, 14774 Brandenburg an der Havel, nachfolgend "Vermieterin" genannt.
Präambel
Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages, welcher zwischen dem Mieter und der Vermieterin abgeschlossen wird. Dieser kommt dadurch zustande, dass aufgrund einer Buchung des Mieters, die mündlich, schriftlich (auch per Fax, Internet, e-mail) oder fernmündlich erfolgen kann, eine Annahme seitens der Vermieterin erfolgt. Mit der Buchung erkennt der Mieter die folgenden Bedingungen für sich und seine Mitreisenden an. Das Hausfloß wird nachfolgend "Mietobjekt" genannt.
Angebote und Vertragsschluss
Die Angebote der Vermieterin sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche, damit in Zusammenhang stehende Beschreibungen des Leistungsempfängers bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Vermieterin. Dasselbe gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
Die Mitarbeiter der Vermieterin sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
Reservierung
Mit der Versendung der Buchungsbestätigung und nach erfolgreicher, termingerechter Anzahlung wird der zwischen der Vermieterin und dem Mieter abgeschlossene Vertrag rechtsgültig. Änderungen sind durch Fahrteinschränkungen, durch eine Stornierung des Mieters oder in beidseitigem Einvernehmen möglich. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Preise und Zahlungsfälligkeit
Innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss sind 50% des gesamten Charterpreises als Anzahlung an die Vermieterin zu leisten. Der Restbetrag ist am Abreisetag zu entrichten. Kommt der Mieter seiner Zahlungspflicht nicht pünktlich oder unvollständig nach, kann die Vermieterin die Leistung aus dem Vertrag verweigern.
Stornierung
Der Mieter ist berechtigt, vor Antritt der Fahrt bzw. Übernahme des Mietobjektes ohne Angabe von Gründen vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Mietvertrag ist schriftlich zu kündigen. In jedem Fall des Rücktritts ist die Vermieterin berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40 Euro oder folgende Stornierungskosten zu erheben:
- 100% der Anzahlung bei Eintreffen des Rücktrittbriefes 10 Wochentage oder weniger vor Mietantritt.
Bootsführer
Der Bootsführer muss volljährig sein. Er ist für seine Mitreisenden und das Mietobjekt verantwortlich. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, die Übergabe zu verweigern, falls der Bootsführer ihrer Ansicht nach die Verantwortung nicht übernehmen kann. In diesem Fall sind 100% des Mietpreises geschuldet.
Übernahme, Benutzung und Rückgabe des Mietgegenstandes
Die Übernahme am Anreisetag erfolgt zwischen 15:00 und 18:00 Uhr, die Rückgabe erfolgt zwischen 9:00 Uhr und 10:30 Uhr. Vor der Übernahme sind alle notwendigen Formalitäten zu erledigen und die Inventarliste zu prüfen und zu unterzeichnen. Der Mieter erhält ein gereinigtes Mietobjekt. Besenrein hat er es am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit zurückzugeben. Es findet eine Einweisung in die Handhabung des Mietobjektes statt.
Kaution
Bei der Übernahme ist bei der Vermieterin eine Kaution in Höhe von 300,00 € zu hinterlegen. Diese dient der Abdeckung von Schäden, die durch Verschulden des Mieters am Mietobjekt entstehen oder die der Mieter gegenüber Dritten zu vertreten hat. Darüber hinaus ist die Vermieterin berechtigt, Ersatz für über die Kaution hinausgehende Schäden zu verlangen, wenn diese grob fahrlässig oder absichtlich herbeigeführt wurden. Die Kaution wird bei der Rückgabe des Mietobjektes in einwandfreiem Zustand zum vereinbarten Termin umgehend zurück erstattet.
Beachtung der Schifffahrtsvorschriften
Der Mieter hat die Vorschriften der zuständigen Navigationsbehörde zu beachten. Er ist darüber hinaus verpflichtet, sich an die örtlichen Anforderungen und Gesetze zu halten und sich nach eventuellen Abweichungen davon zu erkundigen, wie z.B. Schifffahrtssperren, Tempolimits, Naturschutzgebiete, usw. Es ist untersagt, das Mietobjekt zu untervermieten oder zu verleihen.
Fahrteinschränkungen
Durch Hoch- oder Niedrigwasser, Bauarbeiten, Schleusenreparaturen, usw. können Einschränkungen für den Mieter entstehen. Derartige Einschränkungen berechtigen den Mieter nicht zum Rücktritt. Kann die Vermieterin das Mietobjekt durch unvorhersehbare Ereignisse oder höhere Gewalt nicht zur Verfügung stellen, wird sie bemüht sein, ein Mietobjekt mit ähnlicher Ausstattung und Aufnahmekapazität zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Vermieterin unter Rückzahlung der vom Mieter bereits geleisteten Zahlungen zum Rücktritt berechtigt. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters auf Entschädigung entstehen nicht.
Pannen und Unfälle
Im Mietpreis ist KEINE Haftpflichtversicherung enthalten. Für Beschädigungen am Mietobjekt oder an fremden Booten welche vom Mieter oder seinen Mitreisenden verursacht werden, hat der Mieter vollumfänglich aufzukommen. Im Falle von Havarien oder Unfällen hat der Mieter die Vermieterin unverzüglich zu benachrichtigen und Weisungen für das weitere Verhalten abzuwarten. Ohne vorherige Zustimmung der Vermieterin darf der Mieter bei einem Unfall weder ein Haftung gegenüber Dritten anerkennen, noch das Mietobjekt reparieren oder sonstige Kosten veranlassen, sofern nicht Gefahr im Verzug ist. Eine Havarie oder ein Unfall berechtigt den Mieter nicht zu einer Minderung des Mietpreises, es sei denn, diese wurde grob fahrlässig oder schuldhaft von der Vermieterin verursacht.
Wichtig: Der Mieter sollte vorab mit seinem Haftpflichtversicherer klären, ob Schäden bei der Anmietung von Booten bis 15 PS mitversichert sind.
Der Mieter benutzt das Mietobjekt auf eigene Gefahr. Es besteht weder eine Unfallversicherung, noch eine Versicherung für Schäden oder Verlust von mitgeführtem Gepäck oder Gegenständen, die zur Ausstattung des Mietobjektes gehören (z.B. Sicherheitsausrüstung, Zusatzausrüstung,etc.)
Erleidet der Mieter eine unverschuldete Panne und liegt deshalb länger als 24 Std. fest (maßgebend ist der Zeitpunkt der Benachrichtigung der Vermieterin), erstattet die Vermieterin dem Mieter den über die 24 Std. hinausgehenden Mietkostenanteil zurück. Wird die Hausfloßfahrt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Mieter den Vertrag schriftlich kündigen. In diesem Fall schuldet der Mieter nur den Anteil des Mietpreises der bereits erbracht worden ist, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
Bei schuldhaft vom Mieter verursachten Schäden besteht kein Anspruch auf Entschädigung für dadurch nicht erbrachte Leistungen.
Benutzung und Rückgabe des Mietgegenstandes
Das Mietobjekt ist mit größter Sorgfalt zu benutzen. Der Mieter haftet der Vermieterin gegenüber für Schäden an Bord, sowie auch für abhanden gekommene Gegenstände. Bei der Rückgabe des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, der Vermieterin fehlendes oder defektes Material zu melden. Wird das Mietobjekt nicht pünktlich zurück gegeben, haftet der Mieter für den Schaden, der der Vermieterin durch die Verzögerung entsteht.
Sonstiges
Der Mieter erhält alle für das Mietobjekt notwendigen Unterlagen und Papiere. Für die Richtigkeit sonstiger Unterlagen (z.B. Gewässerkarten) wird keine Gewähr seitens der Vermieterin übernommen. Von der Gewährleistung der Funktion ausgeschlossen sind zusätzliche Sicherheitsausrüstungen.
Gerichtsstand
Für diesen Vertrag ist Deutsches Recht anwendbar. Als Gerichtsstand bei Streitigkeiten gilt für beide Parteien Brandenburg an der Havel.